Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie waren vom Sommer 2009 bis Frühjahr 2010 für uns im Rahmen einer gewerbsmäßig gestatten Arbeitnehmerüberlassung mit Schalungs- und Betonierarbeiten tätig.
Gerne bestätigen wir lhnen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.